Die Ausgangslage
Seit dem 01. Januar 2024 sind die neuen Regelungen und Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Vor allem der Einsatz vorgegebener Technologien zur Einbindung von Erneuerbaren Energien (EE) in die Wärmedarbietung bildet den Kern der Novellierung.
Gepaart mit dem Wärmeplanungsgesetz und der damit einhergehenden Verpflichtung aller Kommunen in Deutschland, eine kommunale Wärmeplanung aufzulegen, ergeben sich für die Einbindung von EE in der langfristigen Wärmelieferung in Bestandsgebieten im Wesentlichen zwei Szenarien:
- Mit Beginn eines Wärmeliefervertrags nach dem 01.01.2024, bevor eine kommunale Wärmeplanung für das jeweilige Geschäftsgebiet verabschiedet worden ist, ist der Einsatz von Technologien mit sukzessiv steigender EE-Einbindung von gasförmigen bzw. flüssigen Brennstoffen ab dem 01.01.2029 verpflichtend
- Ab Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung für das jeweilige Geschäftsgebiet ist der Einsatz von Technologien mit 65 % EE-Anteil im Wärmeliefervertrag verbindlich
Die Herausforderung
Insbesondere im Hinblick auf die langjährig bewährte Technologie des Gasbrennwertkessels, die weiterhin zur dezentralen Wärmeerzeugung zum Einsatz kommen wird, gilt es, fortan Lösungen im Wärmeliefervertrag für die im Zeitablauf steigenden EE-Anteile zu erarbeiten. Ein elementarer Aspekt hierbei ist zum einen die zukunftssichere Preisgestaltung in Wärmelieferverträgen und zum anderen die Ausgestaltung von Preisgleitformeln, die als Fortschreibungsmechanismus gem. §24 AVB FernwärmeV die Preisentwicklung untermauern.
Dabei setzen sich Preisgleitformeln aus einem Kosten- und Marktelement zusammen, dessen Ausgestaltung vorrangig von der Beschaffung der eingesetzten Energieträger des jeweiligen Wärmelieferanten (Kostenelement) sowie der allgemeinen Preisbildung des Wärmemarktes (Marktelement) abhängt. Es besteht daher die Herausforderung, die Stützjahre des Anstiegs der EE-Anteile in langfristige Wärmelieferverträge zu überführen und mittels eines Dynamisierungsmechanismus in den Preisgleitformeln zu manifestieren.
Darüber hinaus stellt sich die elementare Frage, mit welchem Energieträgereinsatz die vorgegebenen EE-Anteile im Gasbrennwertkessel gedeckt werden können. Während die Infrastruktur für grünen und blauen Wasserstoff gegenwärtig noch am Anfang steht, wird Biomasse und insbesondere Biomethan als kurzfristige Lösung gesehen, fossiles Erdgas in den Übergangsjahren zu substituieren. Fraglich ist dabei, wie der stetig wachsende Bedarf an Biomethan gedeckt werden kann, bei welchen Marktteilnehmern die Verantwortlichkeiten für Nachweisführungen, Bilanzkreisen und Zertifizierungen der EE-Anteile liegen und vor allem, wie der Einsatz von Biogasen anhand eines geeigneten Index im Kosten- sowie Marktelement der Preisgleitformeln angemessen zu berücksichtigen ist.
Die Lösung
Als Branchenexperte für den Wärmemarkt mit langjähriger Expertise aus zahlreichen Projekten rund um die Systematik von Preisgleitformeln ist die deutschlandweit tätige Unternehmensberatung con|energy consult (ce|co) der geeignete Partner, um die zukunftssichere Ausgestaltung der Preisgleitformeln im Wärmeliefervertrag gemäß den Anforderungen aus dem GEG zu erarbeiten. Dabei analysieren wir zunächst ausführlich den Status quo Ihres Wärmeportfolios, geben einen ausführlichen Überblick über die geltende Regulatorik, ordnen die steigenden Anforderungen an einen immer komplexer werdenden Wärmemarkt ein und zeigen dabei Marktverantwortlichkeiten auf.
In einem nächsten Schritt widmen wir uns gezielt den unterschiedlichen Komponenten Ihrer bisherigen Preisgleitformeln, heben Optimierungspotenziale hervor und erarbeiten kurz-, mittel- und langfristige Empfehlungen für die konkrete Ausgestaltung der Preisgleitformeln für Ihr dezentrales Wärmeportfolio. In diesem Zuge leiten wir Handlungsoptionen für die Anpassungsstrategien von Verträgen ab und zeigen dabei Möglichkeiten auf, Preisgleitformeln während der Vertragslaufzeit zu dynamisieren.
Lassen Sie uns gemeinsam die Rahmenbedingungen der Preisentwicklung Ihrer Wärmelieferverträge auf den aktuellen Stand bringen, den komplexen Anforderungen aus dem GEG gerecht werden und dabei die Änderungen transparent, nachvollziehbar sowie kundenfreundlich gestalten.