Im Januar 2021 läuft für die ersten EE-Anlagen die fixe Einspeisevergütung nach EEG aus. Betroffen sind zum Jahreswechsel bereits fast 10.000 Windkraft- und 20.000 Photovoltaikanlagen.
Für Anlagenbetreiber stellt sich die Frage nach einer Möglichkeit zum Weiterbetrieb, schließlich sind ein Großteil der Anlagen in einem technisch guten Zustand. Erster Ansprechpartner aus Sicht des Anlagenbetreibers ist der Netzbetreiber und damit naheliegend auch der lokale Versorger. EVU sollten sich daher zwei elementare Fragen stellen:
- Sind technische und rechtliche Rahmenbedingungen bei entsprechenden Mitarbeitenden hinreichend bekannt, um die Anlagenbetreiber hinsichtlich eines Weiterbetriebs beraten zu können? Hierunter fallen insbesondere Fragestellungen bzgl. der Notwendigkeit zur Ausstattung mit Messtechnik und Fernsteuereinrichtungen sowie notwendige Umrüstungen für eine Umstellung auf Eigenverbrauch. Untersuchungen zeigen, dass ein Großteil der Anlagenbetreiber bislang nur unzureichend über die Anforderungen an einen Weiterbetrieb sowie Vermarktungsmöglichkeiten informiert ist. [1]
- Welches eigene Angebot kann den Altanlagenbetreibern zum Weiterbetrieb der Anlage unterbreitet werden? Zwar scheint der Markt auf den ersten Blick aufgrund der wenigen und insbesondere im PV-Segment sehr kleinen Anlagen nur wenig attraktiv. Dennoch besteht zum einen gerade für kommunale Versorger ein öffentlicher Handlungsdruck, die Anlagen im Sinne der Energiewende am Netz zu halten. Zum anderen bietet sich die Chance zu einer frühzeitigen Platzierung in einem bislang noch weitgehend unbesetzten Markt und der Entwicklung von Lösungen, die vor dem Hintergrund stetig sinkender Fördersätze auch für neue EE-Anlagen eine interessante Option darstellen können.
Der Handlungsspielraum ist weitläufig: Von der sonstigen Direktvermarktung über PPAs und Grünstrom- sowie Regionalstrommodellen [2] hin zu Eigenverbrauchslösungen, Cloud- und Communityansätzen oder auch Mieterstrommodellen stehen im Kontext von „Post-EEG“ häufig verschiedenste Ideen im Raum. Auch die politischen Rahmenbedingungen ändern sich. So wurde kürzlich die EEG-Novelle von der Bundesregierung verabschiedet. Die Schaffung eines Überblicks und gemeinsamen Kenntnisstands, sowie die strukturierte Bewertung unterschiedlicher Lösungsansätze, stellen einen notwendigen ersten Schritt dar, um die Frage nach einem möglichen Angebot für Alt-Anlagenbetreiber zu beantworten. Gerne unterstützen wir Sie dabei, wie wir es erst kürzlich bei den Stadtwerken Lübeck in Form eines Tages-Workshops getan haben. Bei Interesse kommen Sie gerne auf uns zu.
„Die con|energy unternehmensberatung hat uns mit fachlicher Expertise dabei unterstützt, die Handlungsoptionen für Post-EEG-Anlagen hinsichtlich operativ-technischer Voraussetzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen zu strukturieren. Chancen und Risiken unterschiedlicher Anwendungsfälle wurden bewertet und erste Schritte zur Umsetzung definiert. Da erste Anlagen bereits in Kürze betroffen sind, sind wir sehr zufrieden, nun einen umfassenden Blick auf das Thema zu haben und kurzfristig ein fundiertes Angebot entwickeln zu können.“ Jürgen Kellner, Leiter Vertrieb der Stadtwerke Lübeck |
[1] Quelle: Energiewirtschaftliche Tagesfragen, Ausgabe 03/2020: Wie geht es weiter mit privaten PV-Anlagen nach Auslaufen des EEG-Förderzeitraumes? [Berneiser; Gölz]
[2] Zwar taucht das Konzept von Regionalstrom mit Regionalnachweisen nach HkRNDV häufig im Kontext von Post-EEG-Lösungen für Anlagenbetreiber auf. Jedoch ist an dieser Stelle anzumerken, dass Regionalnachweise nur in Verbindung mit einer Direktvermarktung gem. EEG nach Marktprämienmodell ausgestellt werden können und somit für Altanlagen keine (zusätzliche) Vermarktungsoption darstellen.