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News # Revue KW 8

26. Februar 2021
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Olten (energate) – Die Windenergie bleibt in der Schweiz deutlich unter ihrem Potenzial, bedingt durch den langen demokratischen Genehmigungsprozess für Windparks. Auch die Wasserstoffproduktion büsst durch Regularien ein: Beat Flach (glp) fordert die Befreiung von Elektrolyseuren vom Netzentgelt.

Perret: “Wir müssen mit Fakten einfach und gut verständlich kontern”

Wind hat im vergangenen Jahr eine Rekordmenge an Energie produziert. Doch sie bleibt deutlich unter ihrem Potenzial. “In der Schweiz kann ein Windpark nur gebaut werden, wenn er einen langen demokratischen Prozess durchlaufen hat: Der Kanton legt die Standorte fest. Diese müssen vom Bund genehmigt werden”, so Lionel Perret, Geschäftsleiter von Suisse Eole. Auch fehle die Akzeptanz der Bevölkerung. “Wir müssen besser und koordinierter informieren, dass Windenergie die Wasserkraft und die Solarenergie ergänzt und sowohl ökologisch und wie auch wirtschaftlich top und damit ein wichtiges Element im Kampf gegen den Klimawandel ist”, so Perret.

 

VESE ist gegen Leistungstarife und sieht Peak-Shaving skeptisch

Der Verband unabhängiger Energieerzeuger (VESE) ist der Ansicht, Leistungstarife seien kontraproduktiv für die Energiewende. Zuvor schlug die BKW vor, die Netztarife künftig nach Kapazität abzurechnen. Bei den Leistungstarifen unterscheidet der VESE zwischen der 15-Minuten-Spitze und der anschlussleistungsabhängigen Grundgebühr. Letztere begründe Leistungstarife dadurch, dass die Netzkapazitäten vorgehalten werden müssen. Das sei nachvollziehbar, wenn jemand eine über den “normalen” Gebrauch grössere Anschlussleistung benötige, nicht aber bei Privathaushalten. Dort mittle sich die bezogene Leistung schon innerhalb eines Strassenzuges aus.

 

Urek‑N für unbefristete Weiterführung von “Art. 6 Ziff. 5bis” StromVG

Die Energiekommission des Nationalrats hat die Eckwerte der parlamentarischen Initiative “Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie” festgelegt. Verteilnetzbetreiber, die feste Endverbraucher mit Elektrizität aus erneuerbaren Energien beliefern, sollen die Gestehungskosten dieser weiterhin unbefristet in die Tarife einrechnen dürfen. Diese Praxis, die in “Art. 6 Ziff. 5bis” des Stromversorgungsgesetzes festgelegt ist, ist bei den Energiepolitikern des Nationalrats höchst umstritten. So war für den Beschluss der Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Bastien Girod nötig.

 

Elektrolyseure: Bundesrat skeptisch gegenüber Netzentgeltbefreiung

Beat Flach (glp) stellte in einer Interpellation heraus, dass Elektrolyseure derzeit als Endverbraucher gelten und nicht vom Netzentgelt befreit sind. Um die Gebühren zu vermeiden, würden sie daher direkt bei Laufwasserkraftwerken geplant und gebaut. Durch diese Lage könne der Wasserstoff nicht oder nur sehr beschränkt direkt vor Ort gelagert, weiterverarbeitet oder verbraucht werden, so Flach. Der Bundesrat reagierte skeptisch: Die Befreiung würden zu höheren Kosten für die anderen Endverbraucher führen. Trotz dieser abwehrenden Haltung zeigte sich der Bundesrat optimistisch, was die Zukunft von Wasserstoff angeht.

 

Alpiq will wieder Dividende ausschütten

Die Aktionäre der Alpiq sollen erstmals seit 2015 wieder in den Genuss einer Dividende kommen, in Höhe von 46 Mio. Franken oder 1,4 Franken pro Aktie. Dies beantragt der Verwaltungsrat der Generalversammlung, nachdem das Unternehmen 2020 stark von den gestiegenen Strompreisen profitieren konnte und ein signifikant höheres EBITDA vor Sondereinflüssen sowie einen Reingewinn erzielte. Unter dem Strich schrieb Alpiq einen Reingewinn von 110 Mio. Franken, nach einem Verlust von 268 Mio. Franken im Vorjahr. Wesentlich dazu beigetragen hat der Geschäftsbereich Generation Switzerland, der seinen Ergebnisbeitrag von ‑6 Mio. Franken auf 135 Mio. Franken steigerte.

 

 

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