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News Vorbereitet in die Kostenprüfung?!

12. Juni 2020
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Auch wenn nicht einmal die Hälfte der bis 2022 (Gas) bzw. 2023 (Strom) laufenden 3. Regulierungsperiode vorüber ist, steht bereits wieder die Kostenprüfung für die nächste Regulierungsperiode an.

Hier bildet das Jahr 2020 das Basisjahr für Gasnetzbetreiber, während das Basisjahr für Stromnetzbetreiber ein Jahr später folgt. Beginn der 4. Regulierungsperioden ist dann 2023 (Gas) sowie 2024 (Strom).

Aufgrund der elementaren Bedeutung für die Erlöse aus Netzentgelten über einen Zeitraum von fünf Jahren ist ein gutes Ergebnis im Rahmen der Kostenprüfung umso wichtiger. Während sich das Zeitfenster für basisjahroptimierende Maßnahmen in Gas zunehmend schließt, steht das Basisjahr Strom im Jahr 2021 bevor. Doch auch bei Gas gilt es die verbleibende Zeit optimal zu nutzen, um bestmöglich auf die Kostenprüfung im nächsten Jahr vorbereitet zu sein.

Gerade die Coronakrise kann bei Gasnetzbetreibern durch verschobene Maßnahmen zu Verzerrungen in den Kosten führen und es besteht die Möglichkeit, dass das geplante Kostenniveau nicht erreicht werden kann. Da die BNetzA derzeit noch keine endgültige Entscheidung über den Umgang mit diesen möglichen Sondereffekten getroffen hat, gilt es Veränderungen, die sich durch die Coronakrise ergeben haben, möglichst genau zu dokumentieren. Je genauer eine Dokumentation vorgenommen werden kann, desto höher sind die Chancen einer Berücksichtigung der Effekte. So sollten zumindest alle geplanten Arbeiten, die bedingt durch Corona nicht durchgeführt werden konnten, bestenfalls mit einer konkreten Kostenangabe, festgehalten werden.

Unabhängig von der Coronakrise können wir mit Blick auf die vergangenen Kostenprüfungen beispielhaft folgende Aspekte hervorheben:

  • Bei überdurchschnittlich hohen Kosten im Basisjahr wurde im Rahmen der letzten Kostenprüfung eine Kürzung auf den durchschnittlichen Wert der vergangenen drei Jahre seitens des Regulierers vorgenommen (Mittelwertbildung). Hiervon ausgenommen waren unter anderem die Personalkosten, Fremdkapitalzinsen sowie die kalkulatorischen Kosten. In Vorbereitung auf die nächste Kostenprüfung gilt es entsprechenden Sachverhalt zu berücksichtigen und frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um die angewendete Praxis optimal nutzen zu können.
  • Mehrere Kostenarten werden systematisch vollständig gekürzt. Dies betrifft beispielsweise oftmals Aufwendungen für Bewirtungen/Geschenke, Sponsoring/Werbung/Spenden oder Abschreibungen von Forderungen.
  • Erlöse und Aufwendungen aus Umlagen (bspw. EEG und KWKG) werden bei unterschiedlicher Höhe ausgeglichen. Dies betrifft auch den Fall, wenn die ausgewiesenen Aufwendungen höher als die Erlöse waren.

Neben den aufwandsgleichen Kosten und den kostenmindernden Erlösen gilt es auch die Bilanz regulatorisch zu optimieren, um bei der Berechnung der kalkulatorischen Kosten das bestmögliche Ergebnis erzielen zu können. Insbesondere vor dem Hintergrund weiter sinkender Eigenkapitalzinssätze sollten aus regulatorischer Sicht bilanzoptimierende Maßnahmen untersucht werden. Beispielhaft können hier folgende Punkte aufgegriffen werden:

  • Betrachtung der kalkulatorischen Eigenkapitalquoten nach § 6 (Eigenkapitalquote I) und § 7 NEV (Eigenkapitalquote II) zur Sicherstellung einer regulatorisch optimalen kalkulatorischen Eigenkapitalquote von mindestens 40 Prozent
  • Betrachtung des Umlaufvermögens vor dem Hintergrund regelmäßiger Kürzungen auf rund 1/12 der Erlösobergrenze
  • Betrachtung des Abzugskapitals hinsichtlich Bilanz verlängernder Sachverhalte

Gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse Ihrer Kosten sowie der Bilanz und untersuchen diese auf Optimierungspotentiale, um die gegebenen Handlungsspielräume effektiv zu nutzen. Des Weiteren können wir auf Basis Ihrer Angaben eine Simulation der anerkennungsfähigen Kosten durchführen. Abhängig von den von Ihnen gewünschten Schwerpunkten schlagen wir hierbei folgendes Vorgehen vor:

  1. Datenerhebung: Wir erhalten von Ihnen alle benötigten Daten. Dies beinhaltet neben Ihrem letzten Kostenantrag und ‑bescheid Ihre letzten Tätigkeitsabschlüsse. Für eine indikative Prognose Ihrer kalkulatorischen Kosten im Rahmen einer Szenarioanalyse benötigen wir zusätzliche Informationen zu Ihrem Anlagevermögen.
  2. Datenanalyse: Wir führen eine umfangreiche Datenanalyse durch und untersuchen Ihre individuellen Ergebnisse auf Optimierungspotentiale.
  3. Ergebnisaufbereitung: Sie erhalten von uns einen Ergebnisbericht, welcher potenzielle Schwachstellen und Optimierungsmaßnahmen anschaulich darstellt und optional die indikativen Ergebnisse unserer szenariobasierten Netzkostenberechnung veranschaulicht. Sprechen Sie uns gerne an, um weitere Informationen zu erhalten.