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News Warum Sie jetzt die Preise an Ihren öffentlichen Ladeeinheiten überprüfen sollten und die Kunst, die richtigen Preise zu identifizieren.

27. Januar 2020
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Seit 2016 hat sich die Anzahl der zugelassenen E‑Fahrzeuge in Deutschland versechsfacht.

Das Absenken der 1 Prozentregel auf 0,25 Prozent für E‑Firmenwagen, die zunehmende Modellvielfalt der E‑Fahrzeuge, die Kostendegression der Fahrzeugbatterien und die künftigen Steigerungen der CO2-Preise durch das Klimapaket lassen erwarten, dass die E‑Mobilität jetzt noch stärker Fahrt aufnimmt.

Was heißt das für Sie als Energieversorger?
Für Sie bedeutet das, dass Ladelösungen in naher Zukunft massiv nachgefragt werden. Sie besitzen das Know-how, den Kraftstoff der neuen Mobilität direkt an das Fahrzeug zu liefern. Jetzt ist es wichtig, die E‑Mobilität vom Marketingprodukt zu einem substanziellen Umsatzbringer zu transformieren, was insbesondere für die öffentliche Ladeinfrastruktur eine Herausforderung darstellt. Denn selbst, wenn wie erwartet vorranging zu Hause oder am Arbeitsplatz geladen wird, gilt es, bereits errichtete und betriebene öffentliche Ladeinfrastruktur rentabel zu machen. Denn beides — Aufbau und Betrieb (z. B. des Back-Ends) — ist kostenintensiv. Besonders teuer wird es, wenn der Fahrstrom verschenkt wird oder die Preise für öffentliches Laden nicht kostendeckend kalkuliert sind.

Das Beispiel IONITY zeigt, dass die Preisgestaltung für öffentliche Ladetarife ein sensibles Thema ist: Der Bekanntgabe der Umstellung der Pauschale auf kWh-scharfe Abrechnung[1] Anfang Januar 2020 folgten zahlreiche Medienberichte. Man kann also einiges falsch machen: Investitionen und laufende Kosten auf die voraussichtlich verkauften kWh-Fahrstrom umzulegen oder sich an dem durchschnittlichen Marktpreis von aktuell rund 43 ct/kWh[2] zu orientieren ist aus unserer Sicht der falsche Weg. Es besteht die Gefahr der Fehlkalkulation, mit dem Ergebnis, auf keinen wirtschaftlichen Pfad zu gelangen.

Was tun?

Im ersten Schritt gilt es, die Wettbewerbssituation zu erfassen. Im bundesweiten Durchschnitt ist die Wettbewerbssituation mit sieben Anbietern pro Stadt überschaubar. In Berlin sind mit 26 Anbietern allerdings deutlich mehr – und deutschlandweit die meisten Anbieter zu finden.

In einem zweiten Schritt sollten Fragen zum Pricing beantwortet werden, unter anderem:

  • Welche Zielsetzung verfolgen Sie mit dem Pricing?
    Ausschließlich die Wirtschaftlichkeit? Oder weitere Ziele, wie die Bindung Ihrer Haushaltsstromkunden durch ein E‑Fahrzeug bzw. Ladetarif?
  • Welche Zahlungsbereitschaft haben Ihre Kundengruppen?
    Auch E‑Mobilitätskunden haben unterschiedliche Zahlungsbereitschaften. Die Preissensibilität Ihrer Kunden sollten Sie nutzen, um Ihr Ergebnis zu steigern.
  • Mit welchen Tarifkomponenten sollten Sie Ihre Kundengruppen abrechnen? Nicht jede Abrechnungsmodalität ist seitens des Gesetzgebers zulässig. Zum Beispiel sind an einer Ladeeinheit, die Kilowattstunden eichrechtskonform erfasst, erlaubt: Flatrate, kWh-Preis und ein KWh-Preis zuzüglich einer monatlichen Grundgebühr und/oder eine Gebühr je Ladevorgang. Nicht erlaubt ist die Abrechnung einer ausschließlichen Gebühr je Ladevorgang.
  • Soll der Kunde incentiviert werden, die Ladeeinheit zeitnah zu räumen? Die Erfahrungen zeigen, dass die Stellflächen der Ladeeinheiten oft über mehrere Stunden als Parkplatz missbraucht werden. Über einen Zeittarif kann ein Anreiz gesetzt werden, die Ladeeinheit zeitnah zu räumen. 

Das ist nur ein Teil der Fragen, die sich beim Pricing für öffentliche Ladentarife stellen. Die Antworten helfen, die Balance zwischen Kundenakzeptanz und Refinanzierung der Investitionen zu finden.

Im dritten Schritt sollten Sie Ihre Kostenstruktur (Investitionskosten, Back-End-Kosten, Stromkosten etc.) in einem Business Case erfassen. 

Alles in allem können Sie damit in drei Schritten Ihre Entscheidung fundieren, welche Preisstruktur und Preise für die Tarifierung Ihrer öffentlichen Ladeeinheiten die richtigen sind, um rentabel zu agieren.

Langfristig erwarten wir, dass die Suche öffentlicher Ladeeinheiten und die Abwicklung des Ladevorgangs inklusive Abrechnung direkt in den Navigationsdienst – beispielsweise Google Maps oder den Dienst der Fahrzeughersteller – integriert wird. In diesem Fall rechnen Sie als Betreiber der öffentlichen Ladepunkte nicht mehr direkt mit dem Kunden ab, sondern der Navigationsdienstleister tut dies. Sie oder Ihr Roaming-Partner stimmen die Preise wiederum mit den Navigationsdienstleistern ab. Sie führen dann letztlich die Daten und Abrechnungsprozesse des Ladevorgangs aus. Dieses Vorgehen stellt Sie dabei wieder vor andere Herausforderungen. Stehen Sie aktuell vor der Herausforderung, Preise für öffentliches Laden zu kalkulieren? Wir haben Stadtwerke dabei erfolgreich begleitet und freuen uns auf eine gemeinsame Diskussion mit Ihnen. 


[1] Statt der bisherigen Pauschale von 8 Euro pro Ladevorgang berechnet IONITY ab dem 31.01.2020 79 Cent je geladener kWh.

[2] Kriterien zur Berechnung des Durchschnittspreises: (1) Das Unternehmengehört zu den Top 30 der Charge Point Operator, nach Anzahl installierter öffentlicher Ladestationen in Deutschland (2) und tritt gleichzeitig als E‑Mobility Provider auf. (3) Der Tarif ist rein kWh-basiert und lässt sich online recherchieren.