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Thesis 20 Thesen in 20 Wochen – gemeinsam in der Elektromobilität durchstarten: These #7

24. May 2021 Tim Kimpel
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“Pro Jahr werden zukünftig 100.000 — 200.000 Stellplätze in der Wohnungswirtschaft mit Ladestationen versehen. ”

Im Februar 2021 hat der Deutsche Bundestag das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verabschiedet. Ziel des GEIG ist es, den Aufbau der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen. Das Gesetz soll dazu beitragen, dass Bauherren und sanierende Eigentümer im Bestand einerseits die Infrastruktur dafür schaffen jedoch auch andererseits Ladepunkte für Elektrofahrzeuge bereitstellen. In Bezug auf Wohngebäude bedeutet dies: Immobilienbesitzer, die ein Wohngebäude mit mindestens elf Parkplätzen neu bauen oder zumindest aufwändig sanieren, müssen alle Stellplätze mit einer elektromobilitätsfähigen Infrastruktur (Leitungen) ausstatten.

Im Dezember 2020 ist daneben das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz sieht unter anderem vor, dass in Gebäuden mit mehreren Wohnungseigentümern die Errichtung einer Ladeinfrastruktur privilegiert wird. Eine solche Maßnahme bedarf somit nicht mehr der Zustimmung aller Wohnungseigentümer.

Beide Gesetze betreffen den Ausbau der Ladeinfrastruktur an den Orten, an denen sich Menschen für gewöhnlich länger aufhalten und somit unter anderem auch die Angehörigen von rund 20 Millionen deutschen Haushalten, die in Mehrfamilienhäusern beheimatet sind. Diese Haushalte erfahren durch die beiden Gesetze eine Erleichterung in Bezug auf das heimische Laden eines Elektrofahrzeugs.

In Anbetracht der hohen Anzahl an Haushalten und dementsprechendem Potential an zukünftigen Elektromobilisten, stellen wir uns die Frage, wie viele der zu den Mehrfamilienhäusern direkt zuordenbaren Stellplätzen bis 2030 mit Ladeinfrastruktur ausgestattet sein werden. Unser Zahlenspiel:

 

  • Wir gehen davon aus, dass in Deutschland rund 9 Millionen rein elektrisch betriebene PKW angemeldet sein werden. Dies entspricht einer Elektrifizierungsquote von rund 20% aller zugelassenen PKW (siehe dazugehörige These)
  • In Deutschland existieren rund 20 Millionen Haushalte, die in Mehrfamilienhäusern (MFH) beheimatet sind. (Gebäuden mit mehr als drei Wohnparteien)
  • Gemäß der Dena haben rund 50% dieser MFH-Haushalte einen Zugang zu einem eigenen Stellplatz. 10.000.000 Haushalte haben demnach Zugang zu mindestens einem Stellplatz
  • Vereinfacht gehen wir davon aus, dass exakt ein Stellplatz pro Haushalt zur Verfügung steht
  • Wir gehen ebenfalls vereinfacht davon aus, dass parallel zur insgesamten Elektrifizierungsquote von 20%, auch 20% der betrachteten Haushalte (Haushalte im Mehrfamilienhaus mit Zugang zu eigenem Stellplatz) bis 2030 ein rein elektrisch betriebenes Elektroauto fahren werden, jedoch nur 50% davon überhaupt ein grundsätzliches Interesse an einer Ladelösung am Stellplatz haben (da der Rest beispielswiese lieber an einer öffentlichen Ladeinfrastruktur lädt)
  • Nach Verrechnung aller getroffenen Annahmen werden bis 2030 1–2 Millionen zu einem Haushalt im Mehrfamilienhaus gehörige Stellplätze mit einer Ladelösung versehen werden.

Das Ergebnis: Bei einer vereinfachten Gleichverteilung von 2021 bis 2030 ergibt sich ein jährlicher Zubau von 100.000 – 200.000 Ladepunkten innerhalb der Wohnungswirtschaft. Das entspricht einem hohen Potential für Energieversorger, da die Ladestationen nicht nur einmalig installiert werden sondern weitere Dienstleistungen, wie etwa das Lastmanagement oder die Wartung und der Stromverkauf umfangreiche, wiederkehrende Einnahmen versprechen. Mehr zu einer möglichen Positionierung auf dem Markt erfahren Sie schon bald in einem separaten Artikel von uns. 


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