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News Positive Business Cases in der E‑Mobilität durch den THG-Quotenhandel

13. July 2021 Tim Kimpel
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Die Bundesregierung hat sich bekanntermaßen eine enorme Reduktion von CO2-Emissionen innerhalb der nächsten Dekaden zum Ziel gesetzt. 

Erst kürzlich wurde seitens der Politik der Plan geäußert die bereits beschlossenen CO2-Reduktionen nochmals verschärfen zu wollen: Bis 2030 soll der Treibhausgas-Ausstoß um 65 Prozent gegenüber 1990 verringert werden. Ab 2045 soll eine Klimaneutralität erreicht werden.

In diesem Kontext bieten gesetzliche Treibhausgasquoten (THG-Quoten) einen wesentlichen Anreiz für den Verkehrssektor dieses Vorhaben zu unterstützen, denn dieses Instrument definiert die Anforderung der kontinuierlichen Minderung der CO2-Emissionen fossiler Treibstoffe, wie etwa Benzin oder Diesel. Erstmalig 2015 eingeführt unterliegen die zugrundliegenden Minderungsquoten seitdem einer stetigen Verschärfung. Dies bedeutet vereinfacht dargestellt, dass jeder Liter Benzin oder Diesel Jahr für Jahr weniger CO2 bei dessen Verbrennung ausstoßen darf. Da die Mineralstoffindustrie diese Minderung nicht mehr alleinig durch die Beimischung von Bio-Ethanol in Benzin und Diesel erreichen kann, sind sie auf Unterstützung angewiesen.

Hier kommen Energieversorger ins Spiel. Diese können durch den für das Laden eines Elektroautos bereitgestellten Strom (der eine emissionsärmere Alternative zu Benzin oder Diesel darstellt) Zertifikate ausstellen lassen und diese letztendlich gewinnbringend mit der Mineralölindustrie handeln. Die Mineralölindustrie erreicht über diesen Weg die vorgeschriebenen Minderungsquoten und entgeht somit Strafzahlungen. Eine Win-Win-Situation.

Der Erhalt von Zertifikaten funktioniert aus Sicht eines Energieversorgers dabei sowohl im Falle von öffentlicher Ladeinfrastruktur als auch von privater Ladeinfrastruktur – etwa im Gewerbe oder im Eigenheim. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch in der Nachweispflicht und Anrechenbarkeit des geladenen Stroms. Während bei öffentlichen Ladestationen die exakten Messwerte herangezogen werden, gelten beim privaten Laden Pauschalen, die pro rein elektrisch betriebenen PKW herangezogen werden können. 

Bereits heute bieten die geschilderten Möglichkeiten der Partizipation am THG-Quotenhandel Möglichkeiten der Optimierung von Business Cases in der E‑Mobilität. Bedingt durch eine derzeit in Arbeit befindliche Novellierung der gesetzlichen Grundlage wird der Quotenhandel zukünftig in finanzieller Hinsicht sogar nochmals deutlich attraktiver aus Sicht eines EVUs ausgestaltet sein. So hat der Bundestag bereits Anpassungen zugestimmt, die eine Mehrfachanrechnung von für die Elektromobilität bereitgestellten Stroms ermöglichen. Die bisherigen Erlöspotentiale können demnach zukünftig voraussichtlich verdreifacht werden. Dies wird zu Folge haben, dass voraussichtlich ab 2022 

  •  6–12 Cent pro kWh im öffentlichen Laden (Deutlich höher in Verbindung mit unmittelbarer Verwendung Erneuerbarer Energien) und
  • 100 – 300€ pro privat oder gewerblich genutztem PKW

erlöst werden können. Da der THG-Quotenhandel des privaten Ladens mit dem des öffentlichen Ladens kombiniert werden kann, kann in Summe mit jährlichen Erlösen von 100 — 500 € pro Elektroauto gerechnet werden. Ein beachtliche Summe, der überschaubare Kosten für die Abwicklung gegenüberstehen und folglich den Business Cases der Elektromobilität einen neuen Schub verleihen oder alternativ Potentiale für neue Kundenmehrwerte schaffen werden.

Sie möchten mehr über die Anforderungen und Potentiale im THG-Quotenhandel, konkreten Lösungsansätzen sowie den anstehenden rechtlichen Veränderungen erfahren? Dann kontaktieren Sie uns gerne jederzeit für einen Austausch.